Sonntag, 21. Oktober 2012

Baugenehmigung nach Freistellungsverfahren

Nachdem wir schon länger nichts mehr geschrieben haben, hier mal wieder ein kleines Update.

Von der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land haben wird unseren Bauantrag nach dem Freistellungsverfahren genehmigt bekommen. Freistellungsverfahren bedeutet, dass wir angeben, dass sich unser Bauvorhaben an den Rahmen des Bebauungsplans hält und und von Seiten der Gemeinde keine detaillierte Prüfung nötig ist.

Die wichtigste Aussage des Bescheids ist wohl:
"[...] kann mit der Durchführung des Bauvorhabens ab sofort begonnen werden."
 Das war übrigens schon der zweite Bescheid, den wir bekommen haben, denn der erste genehmigte uns den Bau auf einem anderen und schon bebauten Grundstück. Die Dame bei der Verbandsgemeinde hat dieses Versehen aber sofort korrigiert und schon am nächsten Tag hatten wir die korrekten Unterlagen im Briefkasten. Ein Baustellenschild haben wir auch gleich bekommen.

Nebenbei beschäftigen wir uns dann auch noch mit Versicherungen, denn für so ein unbebautes Grundstück benötigt man ja auch eine Haftpflicht um nicht beim ersten Schnee gleich morgens um 7 zum Räumen vor Ort sein zu müssen. Und dann gibt es auch noch das Thema Wohngebäude- und Bauleistungsversicherung.

Mit einem Hersteller für Fertiggaragen haben wir inzwischen auch schon mal gesprochen und ein erstes Angebot auf dem Tisch liegen. Hier müssen wir uns in den nächsten Tagen auch etwas konkreter werden.

Und zu guter Letzt waren wir gestern unterwegs und haben uns die erste Küche planen lassen. Das sieht schon sehr schick aus, was der Berater uns da zusammengestellt hat. Z.b. eine Spülmaschine, die ihre Restlaufzeit auf den Boden projiziert und vieles mehr. Allerdings hat das alles natürlich auch seinen Preis. Mal schauen was die nächsten Termine hier ergeben, es bleibt spannend.


1 Kommentar:

  1. na der Besitzer des bebauten Grundstückes hätte nicht schlecht gestaunt, wenn die Maschinen angerollt wären :-)
    LG
    Steffi

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